AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yvonne Möller-Pfennig

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der spirituellen Heilerin Yvonne Möller-Pfennig (nachfolgend spirituelle Heilerin) und ihrem Kunden als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der spirituellen Heilerin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die spirituelle Heilerin zum Zwecke der Beratung und Coaching wendet.

c) Die spirituelle Heilerin ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die spirituelle Heilerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der spirituellen Heilerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

d) Vor Vertragsbeginn kann zwischen den Parteien grundsätzlich ein kostenfreies Kennlerngespräch stattfinden.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

a) Die spirituelle Heilerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung ihrer Heilkunde zur Beratung im Sinne einer reinen spirituellen und energetischen Behandlungs- und Coachingsitzung (idR. Online Termin) beim Kunden anwendet.

b) Über die Behandlungs- und Coachingsmethoden entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der spirituellen Heilerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht im kostenfreien Kennlerngespräch umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die spirituelle Heilerin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen entspricht.

c) In der Regel werden von der spirituellen Heilerin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der spirituellen Heilerin schriftlich zu erklären.

d) Die spirituelle Heilerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Die spirituelle Heilerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung der Heilerin

a) Die spirituelle Heilerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen spirituelle Heilerin und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Anlage zu diesen AGB oder auf der Homepage der Heilerin – Preis- bzw. Paketliste – aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden vorab in bar oder Überweisung an die spirituelle Heilerin gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Kunde auf Wunsch eine Rechnung nach § 7. Die spirituelle Heilerin ist außerdem berechtigt, dem Kunden das Honorar vorab in Rechnung zu stellen.

c) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der spirituellen Heilerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der spirituellen Heilerin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die spirituelle Heilerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Soweit die spirituelle Heilerin im Rahmen der Beratung den Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Die spirituelle Heilerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die spirituelle Heilerin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die spirituelle Heilerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Die spirituelle Heilerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die spirituelle Heilerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

e) Handakten werden von der spirituellen Heilerin 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 7 Rechnungsstellung

Neben den Quittungen oder Vorabrechnungen nach § 4 erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine abschließende Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der spirituellen Heilerin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten nimmt die Heilerin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und weist deshalb keine Mehrwertsteuer aus. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

§ 8 Ausfallregelung, Rücktritt

a) Der Kunde ist berechtigt, vom vereinbartem Vertrag bis 48 Stunden vor Vertragsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn, hat der Kunde 50% der vereinbarten Vergütung zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 1 Tag vor Beginn, hat der Kunde die komplette vereinbarte Vergütung abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu ersetzen.

b) Dem Kunden bleibt der Nachweis erhalten, dass im Einzelfall ein geringerer Erstattungsbetrag als angemessen anzusetzen ist.

c) Unabhängig hiervon sind vereinbarte Termine verbindlich und nur im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verschiebbar. In einem solchen Fall sind die Vertragsparteien bestrebt, schnellstmöglich einen Ersatztermin zu vereinbaren.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstleistungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Streitbeilegung

Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die spirituelle Heilerin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

-Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-